Was darf ein Therapeut nicht?
Psychotherapeut*innen sind dazu verpflichtet, die Integrität und Würde ihrer Patient*innen zu schützen. Dies bedeutet, dass sie weder das Vertrauen, die Unwissenheit, die Leichtgläubigkeit, die Hilflosigkeit oder eine wirtschaftliche Notlage von Patient*innen ausnutzen noch unangemessene Versprechungen oder Entmutigungen in Bezug auf den Heilerfolg machen dürfen.
Ethische Verpflichtungen
Therapeut*innen sind ethisch verpflichtet, die Behandlung ihrer Patient*innen so zu gestalten, dass sie dem Kunden verantwortungsvoll und respektvoll gegenüber treten. Dies bedeutet, dass sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen und die Anforderungen der Berufsverbände halten müssen. Des Weiteren dürfen Therapeut*innen nicht versuchen, Patient*innen zu beeinflussen, indem sie ihnen unangemessene Versprechungen machen.
Keine Versprechungen
Therapeut*innen dürfen keine Versprechungen machen, die sie nicht einhalten können. Dazu gehören Versprechungen, wonach eine bestimmte Therapieform zu einem Heilerfolg führt, ohne dass eine entsprechende Wirksamkeitsstudie vorliegt. Ebenso wenig dürfen Therapeut*innen versprechen, dass sich ein bestimmter Behandlungsansatz garantiert als erfolgreich erweisen wird.
Keine Entmutigung
Therapeut*innen dürfen ihre Patient*innen nicht entmutigen. Sie müssen vielmehr versuchen, sie zu ermutigen, an ihrer Genesung zu arbeiten. Sie dürfen weder pessimistische Aussagen über die Chancen des Patienten machen, noch dürfen sie ihnen unrealistische Versprechungen machen.
Kein Ausnutzen
Therapeut*innen dürfen die Unwissenheit, die Leichtgläubigkeit, die Hilflosigkeit oder eine wirtschaftliche Notlage von Patient*innen nicht ausnutzen. Sie dürfen auch nicht versuchen, Patient*innen zu überreden, eine Therapie zu beginnen, die nicht notwendig ist. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Patient*innen bei der Entscheidung, ob sie eine Therapie beginnen möchten, in vollem Umfang informiert sind.
Keine Interessenkonflikte
Therapeut*innen dürfen keine Interessenkonflikte haben. Sie müssen sicherstellen, dass sie keine finanziellen oder anderweitigen Interessen haben, die ihnen einen Vorteil gegenüber ihren Patient*innen verschaffen würden. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass sie nicht unethisch handeln, um ihren Patient*innen einen Vorteil zu verschaffen.
Berufliche Integrität
Therapeut*innen müssen berufliche Integrität wahren und sich an die Grenzen der Professionalität halten. Sie müssen sicherstellen, dass sie ihre Patient*innen nicht ausnutzen, indem sie ihnen unangemessene Versprechungen machen oder sie entmutigen. Therapeut*innen müssen außerdem vermeiden, Interessenkonflikte zu haben, indem sie nicht versuchen, ihren Patient*innen einen Vorteil zu verschaffen.
Therapeut*innen sollten sich daran erinnern, dass es ihre Pflicht ist, die Integrität und Würde ihrer Patient*innen zu schützen, und sie müssen sicherstellen, dass sie sich an die beruflichen Grenzen halten. Sie dürfen weder das Vertrauen, die Unwissenheit, die Leichtgläubigkeit, die Hilflosigkeit oder eine wirtschaftliche Notlage von Patient*innen ausnutzen, noch unangemessene Versprechungen oder Entmutigungen in Bezug auf den Heilerfolg machen.
Fazit
Therapeut*innen haben eine Verpflichtung, die Integrität und Würde ihrer Patient*innen zu schützen. Dazu gehört, dass sie weder das Vertrauen, die Unwissenheit, die Leichtgläubigkeit, die Hilflosigkeit oder eine wirtschaftliche Notlage von Patient*innen ausnutzen noch unangemessene Versprechungen oder Entmutigungen in Bezug auf den Heilerfolg machen. Therapeut*innen müssen berufliche Integrität wahren, Interessenkonflikte vermeiden und sicherstellen, dass sie sich an die beruflichen Grenzen halten. Dies ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass Patient*innen die bestmögliche Behandlung erhalten.