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Die Grenzen der Berufsethik eines Psychotherapeuten: Was darf er nicht tun?

Die Grenzen der Berufsethik eines Psychotherapeuten: Was darf er nicht tun?

Was darf ein Psychotherapeut nicht?

Psychotherapeut*innen dürfen weder das Vertrauen, die Unwissenheit, die Leichtgläubigkeit, die Hilflosigkeit oder eine wirtschaftliche Notlage von Patient*innen ausnutzen noch unangemessene Versprechungen oder Entmutigungen in Bezug auf den Heilerfolg machen.

Es gibt viele Gründe, warum ein Psychotherapeut nicht handeln darf, aber einige Grundsätze sollten immer beachtet werden. Ein Psychotherapeut sollte sich bewusst sein, dass er eine professionelle und vertrauensvolle Beziehung zu Patienten aufbaut. Daher ist es wichtig, dass ein Psychotherapeut nicht nur das Verhalten und die Wünsche des Patienten respektiert, sondern auch über die Risiken und Grenzen der psychotherapeutischen Behandlung informiert ist.

Welche gesetzlichen Vorschriften müssen Psychotherapeut*innen einhalten?

Psychotherapeut*innen sind nach den Richtlinien der Berufsordnung für Psychotherapeut*innen (Berufsordnung für Psychotherapeut*innen, BOP) und dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) zur Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorschriften verpflichtet. Dazu gehören unter anderem die Pflicht, eine Verschwiegenheitspflicht einzuhalten, eine angemessene Behandlung des Patienten durchzuführen, die Behandlung nicht unangemessen zu beeinflussen und keine wirtschaftlichen Interessen zu verfolgen.

Was ist eine unangemessene Beeinflussung?

Eine unangemessene Beeinflussung liegt vor, wenn der Psychotherapeut eine Entscheidung oder ein Verhalten des Patienten unter Druck setzt. Ein solches Verhalten kann dazu führen, dass der Patient eine Entscheidung trifft, die er nicht hätte treffen sollen, wenn er sich nicht unter Druck gesetzt gefühlt hätte. Ein Beispiel dafür ist, wenn ein Psychotherapeut einen Patienten dazu verleitet, die Behandlung in einem bestimmten Zeitraum abzuschließen, obwohl der Patient noch nicht bereit ist, eine Entscheidung zu treffen.

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Ein weiteres Beispiel für eine unangemessene Beeinflussung ist, wenn der Psychotherapeut versucht, den Patienten durch unangemessene finanzielle Belohnungen oder Drohungen zu einer bestimmten Entscheidung zu bewegen.

Was sind unangemessene Versprechungen oder Entmutigungen?

Unangemessene Versprechungen oder Entmutigungen sind Äußerungen, in denen der Psychotherapeut einen bestimmten Heilerfolg vorhersagt oder abstritt. Wenn ein Psychotherapeut beispielsweise sagt, dass ein Patient nach einer bestimmten Behandlungsmethode definitiv geheilt wird, ist dies eine unangemessene Versprechung, die nicht eingehalten werden kann.

Auch eine Entmutigung ist eine unangemessene Äußerung, in der der Psychotherapeut dem Patienten sagt, dass eine erfolgreiche Behandlung unwahrscheinlich ist oder dass die Symptome nie vollständig verschwinden werden. Solche Äußerungen sind nicht nur unangemessen, sondern können auch zu einem geringeren Behandlungserfolg führen.

Wie sollte ein Psychotherapeut mit Patient*innen umgehen?

Ein Psychotherapeut sollte sich verpflichtet fühlen, eine vertrauensvolle Beziehung zu seinen Patienten aufzubauen. Dazu gehört, dass er alle Fragen und Sorgen des Patienten ernst nimmt und ihm die notwendige Zeit gibt, um seine Bedürfnisse und Wünsche zu erörtern. Gleichzeitig muss der Psychotherapeut ehrlich über die Chancen und Risiken einer Behandlung informieren und klarstellen, dass ein erfolgreiches Ergebnis nicht garantiert werden kann.

Darüber hinaus sollte ein Psychotherapeut versuchen, den Patienten zu unterstützen und zu ermutigen, die notwendigen Veränderungen und Entscheidungen zu treffen, die zu einem erfolgreichen Ergebnis führen können. Dazu gehört auch, dass der Psychotherapeut den Patienten nicht unter Druck setzt, sondern ihm Zeit gibt, seine eigenen Entscheidungen zu treffen.

Fazit

Es ist wichtig, dass Psychotherapeut*innen die gesetzlichen Vorschriften einhalten und sich bewusst sind, dass sie eine professionelle und vertrauensvolle Beziehung zu ihren Patienten aufbauen. Sie dürfen weder das Vertrauen, die Unwissenheit, die Leichtgläubigkeit, die Hilflosigkeit oder eine wirtschaftliche Notlage ihrer Patient*innen ausnutzen noch unangemessene Versprechungen oder Entmutigungen in Bezug auf den Heilerfolg machen.

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Stattdessen müssen Psychotherapeut*innen den Patienten ernst nehmen, sie über die Chancen und Risiken einer Behandlung informieren und sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Wenn diese Grundsätze befolgt werden, können Psychotherapeut*innen sicherstellen, dass die Behandlung ihrer Patient*innen ethisch einwandfrei und erfolgreich verläuft.