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Kann man wegen psychischer Erkrankungen in Rente gehen?

Kann man wegen psychischer Erkrankungen in Rente gehen?

Kann man wegen einer psychischen Erkrankung in Rente gehen?

Psychische Erkrankungen sind eine ernsthafte und häufig unterschätzte Krankheit. Laut der WHO leiden mehr als 300 Millionen Menschen weltweit an Depressionen und Angststörungen. Viele Menschen wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, wenn sie unter einer psychischen Erkrankung leiden.

Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung, die an Personen gezahlt wird, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Auch Personen, die unter einer psychischen Erkrankung leiden, können eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Wer hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?

Um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss man eine psychische Erkrankung haben, die so schwerwiegend ist, dass man nicht mehr in der Lage ist, einer Berufstätigkeit nachzugehen. Zudem muss man mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr in einer Beschäftigung stehen.

Wie beantragt man eine Erwerbsminderungsrente?

Der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente kann bei der Rentenversicherung gestellt werden. Dazu muss man ein Antragsformular ausfüllen und einige Unterlagen vorlegen, darunter ein ärztliches Attest, das den Grad der Erwerbsminderung bestätigt.

Außerdem muss man ein Schwerbehindertenausweis vorlegen, der von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde. In dem Ausweis ist die Erkrankung angegeben, für die eine Erwerbsminderungsrente beantragt wird.

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Was passiert nach der Antragstellung?

Nachdem der Antrag gestellt wurde, wird er vom Rentenversicherungsträger geprüft. Dazu wird ein Gutachter hinzugezogen, der ein eigenes Gutachten erstellt. Dieses Gutachten basiert auf einem Gespräch mit dem Antragsteller und einer ärztlichen Untersuchung.

Aufgrund des Gutachtens entscheidet die Rentenversicherung, ob der Antragsteller tatsächlich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat oder nicht. Wenn der Antragsteller den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat, wird die Rentenversicherung den Antragsteller über die Höhe der Rente informieren.

Was sind die Folgen einer Erwerbsminderungsrente?

Eine Erwerbsminderungsrente ermöglicht es den Betroffenen, ihren Lebensunterhalt auch dann zu bestreiten, wenn sie aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, einer Berufstätigkeit nachzugehen.

Darüber hinaus können Betroffene, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, auch die Leistungen in Anspruch nehmen, die die gesetzliche Rentenversicherung anbietet. Dazu gehören einmalige Zahlungen für die Behandlung psychischer Erkrankungen, die Teilnahme an speziellen Rehabilitationsmaßnahmen und die Zahlung von Umzugskosten.

Fazit

Psychische Erkrankungen können dazu führen, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, einer Berufstätigkeit nachzugehen. In solchen Fällen können sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Für diesen Anspruch muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ein Antragsformular bei der zuständigen Rentenversicherung einreichen.

Wenn der Anspruch anerkannt wird, erhalten Betroffene eine monatliche Rente, die ihnen hilft, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und können außerdem weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.