Ist eine Therapie kostenlos?
Gesetzliche Krankenversicherungen und die Kostenübernahme einer Psychotherapie
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung oder eine Störung „mit Krankheitswert“ vorliegt. Solche Erkrankungen können zum Beispiel Angststörungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen oder Suchterkrankungen sein.
Kostenübernahme für eine Psychotherapie
In der Regel können Patienten, die eine Behandlung bei einem entsprechenden Therapeuten benötigen, die Kosten über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen lassen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst müssen die Kosten für eine Psychotherapie als erforderlich anerkannt werden. Der Patient muss nachweisen, dass eine solche Behandlung notwendig ist. Dafür muss der Patient ein ärztliches Attest vorlegen, welches die Notwendigkeit einer solchen Behandlung bestätigt. Zudem muss ein Therapeut gefunden werden, der in die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen ist.
Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung
Neben der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung können auch private Krankenversicherungen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen. Allerdings ist hier die Leistungshöhe und die Kostenübernahme in der Regel auf einen bestimmten Betrag begrenzt. In der Regel wird ein Teil der Kosten übernommen, der Patient muss also den Rest selbst tragen. Ob die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung über die private Krankenversicherung möglich ist, muss einzeln bei der jeweiligen Versicherung geprüft werden.
Kostenübernahme für eine psychologische Beratung
Nicht alle psychischen Probleme erfordern eine psychotherapeutische Behandlung. In vielen Fällen kann schon eine psychologische Beratung zu einer Besserung der Symptome führen. Auch hier übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel die Kosten. Allerdings muss die psychologische Beratung, ebenso wie die Psychotherapie, als notwendig erachtet werden.
Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung durch eine Heilpraktikerin
Auch Heilpraktikerinnen bieten in der Regel psychotherapeutische Behandlungen an. Allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht die Kosten für eine solche Behandlung durch einen Heilpraktiker. Die Kosten müssen hier in der Regel selbst getragen werden. In manchen Fällen können die Kosten aber auch über die private Krankenversicherung abgerechnet werden.
Kostenübernahme für alternative Therapien
Alternative Therapien, wie zum Beispiel Homöopathie, Akupunktur oder Bachblütentherapie, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. In manchen Fällen können die Kosten aber auch über die private Krankenversicherung abgerechnet werden.
Fazit:
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung oder eine Störung „mit Krankheitswert“ vorliegt. In manchen Fällen können die Kosten aber auch über die private Krankenversicherung abgerechnet werden. Alternative Therapien werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein Patient, der eine psychotherapeutische Behandlung oder eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich daher unbedingt vorab über die Kostenübernahme der einzelnen Behandlungsformen informieren.