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Psychotherapie für Kinder – Kosten

Psychotherapie für Kinder – Kosten

Die Kosten für die Psychotherapie für Kinder können je nach verschiedenen Faktoren variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass das deutsche Gesundheitssystem die Psychotherapie für Kinder in der Regel erstattet, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hier sind einige relevante Informationen zu den Kosten für die Psychotherapie für Kinder:

Gesetzliche Krankenversicherung

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr haben Anspruch auf psychotherapeutische Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezahlt werden. Die Kosten werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass vor Beginn der Therapie eine ärztliche Verordnung (Überweisung) erforderlich ist. Diese wird in der Regel von einem Kinder- oder Hausarzt ausgestellt.

Privatversicherung

Kinder, die über eine private Krankenversicherung (PKV) versichert sind, haben in der Regel ebenfalls Anspruch auf psychotherapeutische Leistungen. Die Kostenübernahme kann jedoch von den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags abhängen. Es ist ratsam, die genauen Konditionen der Krankenversicherung zu überprüfen und sich im Voraus über die Kostenübernahme zu informieren.

Kostenerstattungsverfahren

In einigen Fällen kommt es vor, dass die Kosten für die Psychotherapie für Kinder nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dies kann vorkommen, wenn es beispielsweise eine längere Wartezeit gibt oder der gewünschte Therapeut nicht von der Krankenkasse anerkannt ist. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen und im Anschluss eine Rückerstattung von der Krankenkasse zu beantragen. Dieses Verfahren nennt sich Kostenerstattungsverfahren. Es ist empfehlenswert, sich vorab mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Kostenerstattung zu klären.

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Eigenbeteiligung

In der Regel müssen Patienten, einschließlich Kinder, eine Eigenbeteiligung (gesetzlich festgelegte Zuzahlung) für psychotherapeutische Leistungen leisten. Diese Eigenbeteiligung beträgt in der Regel 10 Prozent der Behandlungskosten pro Sitzung, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Sitzung.

Fazit

Die Kosten für die Psychotherapie für Kinder werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Kinder, die über eine private Krankenversicherung versichert sind, sollten die genauen Bedingungen und Kostenübernahme mit ihrer Versicherung klären. In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen und im Anschluss eine Rückerstattung von der Krankenkasse zu beantragen. Es empfiehlt sich, sich im Voraus über die genauen Bedingungen und das Kostenerstattungsverfahren zu informieren.